Rabatt ist ein Preisnachlass, den ein Unternehmer auf den Verkaufspreis oder Werklohn gewährt. Er gehört neben Skonti, Boni und den Minderungen aufgrund von Mängelrügen zu den Preisminderungen. Er wird gewährt als prozentualer Abzug von den allgemeinen Preisen oder als Sonderpreis für bestimmte Personengruppen – Verbraucherkreise, Berufe, Vereine oder Gesellschaften.

Aufseiten des Liefernden oder Leistenden handelt es sich um Erlösschmälerungen,[1] für den Lieferungs- oder Leistungsempfänger sind es Anschaffungspreisminderungen.[2] Um den Rabatt wird das Entgelt für die Lieferungen oder Leistungen und damit die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer[3] gemindert.

Wird der Rabatt nachträglich gewährt, haben der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, die hierfür geschuldete Umsatzsteuer und der Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt worden ist, die dafür in Anspruch genommenen Vorsteuer entsprechend zu berichtigen[4]

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