Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt.[1] Die Umsatzsteuer beträgt regelmäßig 19 % des Entgelts.[2]

 
Praxis-Beispiel

Umsatzsteuer auf eine Lieferung

Unternehmer A liefert im Februar 01 an den Unternehmer B einen Warenposten zum Preis von 6.000 EUR. Die Umsatzsteuer beträgt 6.000 EUR × 19 % = 1.140 EUR. Für A und B liegen die Voraussetzungen von § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG vor. Voranmeldungszeitraum für A und B ist daher der Kalendermonat. B überweist auf das Bankkonto des A am 20.3.01 den geschuldeten Kaufpreis lt. Rechnung v. Februar 01, also 7.140 EUR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge