Bei einem Rücktritt wird das ganze Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) "rückgängig" gemacht.[1]

 
Praxis-Beispiel

Rücktritt vom Umsatzgeschäft

Lieferant L lieferte im Januar 01 einen Warenposten zum Nettopreis von 6.000 EUR an K. Das Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) wurde auf Beanstandung (Rücktrittserklärung des Käufers K) rückgängig gemacht, bevor K gezahlt hatte.

Bei Lieferung buchte L:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1400 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 7.140 8000 Umsatzerlöse 6.000
      1776 19 % Umsatzsteuer 1.140
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 7.140 4000 Umsatzerlöse 6.000
      3806 19 % Umsatzsteuer 1.140

Nachdem er die Beanstandung des K anerkannt und dieser die Ware daraufhin zurückgeschickt hatte, buchte L:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
8000 Umsatzerlöse 6.000 1400 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 7.140
1776 19 % Umsatzsteuer 1.140      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4000 Umsatzerlöse 6.000 1200 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 7.140
3806 19 % Umsatzsteuer 1.140      
 
Praxis-Tipp

Buchung bei einer Rückabwicklung

Bei einer Rückabwicklung (= Wandlung, alter Begriff) wird also das ursprüngliche Umsatzgeschäft zurückgebucht. Es wird spiegelbildlich zum ursprünglichen Umsatzgeschäft gebucht.

[1] Z. B. LG Bielefeld, Urteil v. 21.7.2021, 8 O 467/20: Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Kfz mit einer Abschalteinrichtung; BGH, Urteil v. 9.11.2022, VIII ZR 272/20, MDR 2023, 166.

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