Für die Qualitätssicherung der Ergebnisse des Leistungs- und Verbrauchscontrollings sowie der Kosten- und Leistungsrechnung ist es von Vorteil, verschiedene Plausibilitätsprüfungen im Controllingsystem zu berücksichtigen. Eine bekannte Plausibilitätsprüfung bei Einführung und Durchführung einer Kostenrechnung ist bspw. die sog. Umlagekontrolle zur Überprüfung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung.

Im Access-Rechenmodell sind jedoch durch Abfragen weitere Plausibilitätsprüfungen möglich. Dies bezieht sich z. B. auf die Überprüfung, ob in Rezepturen oder Kostenstellenplänen Materialnummern vorhanden sind, die es nicht mehr gibt oder umgekehrt in der Materialwirtschaft Materialien verbraucht werden, die sich in den Rezepturen oder Kostenstellenplänen nicht finden.

Sicherheit und Akzeptanz der Ergebnisse erhöhen

Wichtige Plausibilitätsprüfungen oder auch Möglichkeiten der Abweichungsanalyse sind die Gegenüberstellung von monatlichen Ist-Material- und Ist-Faktorverbräuchen (z. B. Rohstoffverbrauch, Lohnstunden gesamt oder in einzelnen Abteilungen, Energieverbräuche) mit den Sollwerten, die sich aus der Kostenrechnung ergeben. Es kann somit die Qualität der Planwerte und/oder auf Monatsebene die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung beurteilt werden. Daneben führt die Gegenüberstellung von Ist und Soll mit Abweichungen in Toleranzbereichen auch zu einer hohen Akzeptanz der Kostenrechnungsergebnisse.

Eine der wichtigsten Plausibilitätsprüfungen in diesem Zusammenhang ist die Gegenüberstellung des Periodenergebnisses der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufgeteilt in verschiedene Positionen wie Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand, Rohergebnis u. a. mit den vergleichbaren Positionen aus der Kostenrechnung. Das Ziel dabei ist, bei den bekannten Unterschieden zwischen GuV und Kostenrechnung die beiden Ergebnisse herzuleiten, was wiederum die Akzeptanz erhöht. Denn gerade Unternehmen, die vorher nicht oder nur partiell mit einer Kostenrechnung gearbeitet haben, sind i. d. R. sehr stark GuV orientiert. Die neu vorhandenen Kostenrechnungsergebnisse werden nur dann die erforderliche Anerkennung finden, wenn verschiedene Positionen des Kostenrechnungsergebnisses auch mit dem GuV-Ergebnis abgeglichen werden können.

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