Im Rahmen der Anwendung der 1 %- Regelung werden die Kosten des Batteriesystems durch einen Abschlag auf den Bruttolistenpreis berücksichtigt.
Berechnung nach der 1 %-Regelung
Das Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh wurde im Jahr 2015 angeschafft und erstmals zugelassen, der Bruttolistenpreis betrug insgesamt 55.000 EUR inkl. Umsatzsteuer. Das Fahrzeug wurde dem Betriebsvermögen zugeordnet. Der Unternehmer U nutzte das Fahrzeug an 230 Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und seiner ersten Betriebsstätte (einfache Entfernung: 20 km).
Ermittlung des privaten Nutzungsanteils:
Grundlage für den monatlichen Pauschalbetrag im Rahmen der 1 %-Regelung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs i. H. v. 55.000 EUR. Dieser Betrag ist um die Kosten des Batteriesystems gemäß der Tabelle in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu kürzen:
Bruttolistenpreis | 55.000 EUR |
./. Kosten des Batteriesystems (Minderung um 400 EUR pro kWh): | 6.400 EUR |
= Bruttolistenpreis nach Abzug (Basis für 1 %-Regelung): | 48.600 EUR |
Monatlicher steuerpflichtiger Betrag: (48.600 EUR x 1 %) | 486 EUR |
Betrag nach 0,03 %-Regel für Wege Wohnung-erste Betriebsstätte: (0,03 % x 48.600 EUR x 20 km) |
292 EUR |
Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Privatnutzung: | 778 EUR |
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