Der Unternehmer kann einen gemischt genutzten Pkw in vollem Umfang seinem Privatvermögen zuordnen und damit in vollem Umfang dem Mehrwertsteuersystem entziehen. Das ist auch möglich, wenn der Pkw bei der Einkommensteuer als gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen behandelt wird.

 
Praxis-Tipp

Zuordnung zum Privatvermögen – was hinsichtlich der Umsatzsteuer/Vorsteuer beachtet werden muss

Eine umsatzsteuerliche Zuordnung zum Privatvermögen ist nur in Ausnahmefällen vorteilhaft, z. B. wenn der Unternehmer wegen umsatzsteuerfreier Umsätze nur einen geringen Vorsteuerabzug beanspruchen kann oder den Pkw ohne Vorsteuer von einer Privatperson gekauft hat.

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