Geht es um die langfristige Mindestpreisfestsetzung, so muss ein Produkt/eine Leistung seine Investitionen decken. Im Rahmen einer produktbezogenen Investitionsrechnung wäre der kritische Preis zu bestimmen, der die Investitionsauszahlungen amortisiert. Die Preisuntergrenze wäre im Rahmen einer Product-Life-Cycle-Rechnung zu bestimmen. Allein das Zuordnungsproblem der produktübergreifenden Investitionen macht eine solche Vorgehensweise in den meisten Fällen unmöglich.

 
Achtung

Langfristige Preisuntergrenze

Statt dessen wird die langfristige Preisuntergrenze durch die Vollkosten des Produkts (der Leistung) bestimmt.

Dahinter steht die Überlegung, dass langfristig die Vollkosten gedeckt sein müssen, damit ein Verlust vermieden wird. Abschreibungen und Zinsen, die in die Produktkalkulation eingehen, ersetzen den investitionsrechnerischen Ansatz. Wird eine Vollkostendeckung verlangt, so müssen alle fixen und proportionalen Kosten über den Preis erzielt werden.

Die Kalkulation der vollen Selbstkosten bestimmt die Preisuntergrenze. Dabei kann von folgendem Grundschema der Kalkulation ausgegangen werden:

Abb. 2: Kalkulation der Selbstkosten

Gegebenenfalls ist der so ermittelte "Netto-Preis" noch zu ergänzen um die Kalkulationspositionen: Provisionen, Kundenskonti, Kundenrabatte, (Mehrwertsteuer). Der "Brutto-Verkaufspreis" ist dann entsprechend zu kalkulieren:

Abb. 3: Einbeziehung von Provisionen, Skonti und Rabatten

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