Klimaneutralität: (Wie) Geht das?

Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden als klimaneutral vermarktet. Das reicht von den Gummibärchen im Supermarkt über die Sonnencreme in der Drogerie bis hin zum Mobilfunktarif. Doch wie wird eine solche Klimaneutralität überhaupt berechnet und erzielt? Und ist diese überhaupt möglich?

Politik und Gesellschaft verlangen erhebliche Anstrengungen zum Klimaschutz. Auch Unternehmen müssen dazu ihren Beitrag leisten. Doch es geht nicht nur um gesetzliche Vorschriften oder Marketing. Viele Konzerne sind vorangeprescht und haben sogar Klima­neutralität versprochen. Das wirft seinen Schatten auch auf die Zulieferindustrie, z.B. im Automobilbereich, weil Lieferanten ihre Klimaschutz-Maßnahmen gegenüber den Kunden nachweisen müssen. Damit ist eine Vielzahl von Unternehmen, große und kleine, betroffen. Eine zentrale Frage ist dabei, wie die Emissionen von Treibhausgasen (THG) – allen voran das Kohlendioxid (CO2) – bilanziert werden. Nur auf dieser Basis können Maßnahmen sinnvoll bewertet werden. Hier gibt es einige Dinge zu beachten.

Der Begriff der Klimaneutralität

Doch vorab: Kann ein Unternehmen wirklich „klimaneutral" werden? Unter Fachleuten ist eher der Begriff der THG-Neutralität gebräuchlich. Damit ist gemeint, dass durch ein Unternehmen oder ein Produkt netto keine THG-Emissionen verursacht werden, die Emissionen also auf 0 reduziert werden bzw. die verbliebenen Emissionen durch die Bindung der entsprechenden Menge aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Zur „Carbon Neutrality“ wird im Rahmen der internationalen ISO-Normen gerade ein neuer Standard entwickelt (voraussichtlich 2023 die ISO 14068).

Klimaneutralität im engeren Sinn ist weder für ein Unternehmen noch für ein Produkt oder ein Land wirklich zu erreichen. Denn die Auswirkungen auf das Klima sind vielfältig und umfassen nicht nur die THG-Emissionen, sondern auch die Veränderung der Erdoberfläche, z.B. durch eine veränderte Rückstrahlfähigkeit (Albedo) von Bebauungen oder anderen Landnutzungen. Abseits dieser sprachlichen Spitzfindigkeiten ist der Nachweis der Klimaneutralität nicht trivial, denn auf was bezieht sie sich? In einer Zeit globaler Handelsverflechtungen ist quasi alles mit allem irgendwie verbunden. Unternehmen beziehen Vorprodukte aus der ganzen Welt, Produkte enthalten Komponenten aus Asien und basieren letztendlich auf Rohstoffen, die aus China, Russland, Afrika usw. kommen. Die Wahl der Bilanzgrenzen ist deshalb entscheidend und hier kann im schlimmsten Fall auch viel manipuliert werden, was dann zu Greenwashing führt.

Wie Emissionsbilanzen aufgestellt werden

Die THG werden summarisch in Kilogramm CO2-Äquivalente (oft abgekürzt als CO2-Äq oder CO2e) erfasst. Dabei wird berücksichtigt, dass einige THG eine höhere Klimawirksamkeit haben als andere. Z.B. ist die gleiche Menge Methan etwa 30mal so wirksam wie CO2, das Isoliergas Schwefelhexafluorid (SF6) sogar etwa 25.000mal. Entsprechende Freisetzungen müssen deshalb einbezogen werden.

Für die Emissionsbilanz ist entscheidend, auf was sie bezogen wird. Das gilt auch für spätere Minderungspläne oder gar die sogenannte Klimaneutralität. Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob für ein Unternehmen oder ein Produkt bilanziert wird:

  • Die Emissionen von ganzen Unternehmen oder Unternehmensstandorte werden immer auf eine Zeitperiode, meistens ein Kalender- oder Geschäftsjahr, bezogen.
  • Bei Produkten steht dagegen eine Mengeneinheit im Vordergrund, als ein Stück oder ein Kilogramm.

Produktbilanz

Die THG-Bilanz von Produkten wird häufig als (Product) Carbon Footprint bezeichnet. Entscheidend ist hier, dass über den gesamten Lebensweg eines Produktes bilanziert wird, also von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung und Nutzung bis zur Entsorgung, in der Fachsprache: Cradle-to-Grave. Diese Bilanzen basieren auf den Grundsätzen der Ökobilanzen bzw. des Life Cycle Assessments (LCA), wie sie in den ISO-Normen 14040 und 14044 festgelegt sind. Für solche Product Carbon Footprints gibt es eine eigene ISO-Norm (14067). Viele Unternehmen geben den Carbon Footprint nur bis zu ihrer Produktauslieferung an, was für Zwischenprodukte im B2B-Bereich wichtig ist. Dann ist von Cradle-to-Gate-Bilanzen die Rede.

Zur Abb. 1: Klimabilanz eines Produktes (pro Stück o.ä.) mit den verschiedenen Systemgrenzen

Unternehmensbilanzen

Bei der zeitperiodenbezogenen Bilanzierung von Unternehmen wird entweder von der ISO-Norm 14064-1 oder von einem quasi privatwirtschaftlichen Standard, dem sogenannten Greenhouse Gas Protocol, ausgegangen, der seit vielen Jahren etabliert ist. In ihm wird die Unterscheidung der drei Bilanzkreise Scope 1, Scope 2 und Scope 3 vorgenommen, die sich inzwischen eingebürgert haben.

Zur Abb. 2: Klimabilanz (pro Jahr) einer Firma mit den verschiedenen Bilanzkreisen Scope 1-2-3

Mit Scope 1 werden die direkten Emissionen des Unternehmens bzw. des Standorts bezeichnet. Scope 2 sind die mittelbaren Emissionen durch den Energiebezug, insbesondere durch den Bezug von elektrischer Energie. Am schwierigsten ist die Ermittlung der Scope 3-Emissionen, denn sie umfassen alles sonstige Beiträge, auf die das Unternehmen Einfluss hat: der Bezug von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in der Lieferkette (Scope 3 „upstream“), Transporte z.B. in der Distribution oder Geschäftsreisen, aber auch Emissionen bei der Nutzung oder Entsorgung der Produkte („downstream“).

Die Downstream-Emissionen sind besonders schwer zu ermitteln, denn sie erfolgen erst in der Zukunft nach dem Verkauf der Produkte an den Kunden. Ihre Ermittlung – oder genauer Schätzung – ist deshalb sehr ungenau und wird bei Unternehmensbilanzen meistens weggelassen. Trotzdem können Hersteller von Produkten einen entscheidenden Einfluss auf die Nutzungs- und Entsorgungsphase haben. Solche Aspekte sind besser mit einer Produktbilanz (s.o.) zu erfassen und zu analysieren. Höchstens im Rahmen einer Hot-Spot-Analyse macht die Berücksichtigung der Downstream-Emissionen bei Unternehmensbilanzen Sinn.

Auf was bezieht sich Klimaneutralität also?

Wenn Unternehmen Klimaneutralität für sich beanspruchen, dann klammern sie die Scope-3-Emissionen meistens aus, denn diese lassen sich selten kurzfristig reduzieren (globale Lieferkette!) oder sie sind sehr groß, je nachdem wie die Lieferbeziehungen oder die Nutzungsphase der Produkte aussehen. Stattdessen bezieht sich die Klimaneutralität meistens nur auf die Scope 1- und Scope 2-Emissionen. Das kann z.B. erreicht werden, indem die eigenen Emissionen auf 0 reduziert werden und nur noch Energie aus regenerativen Quellen von außen bezogen wird. Bereits hier kann kritisch hinterfragt werden, ob der Bezug von grünem Strom oder Ökostrom tatsächlich zu einem globalen Minderungseffekt beiträgt, denn häufig werden die Stromliefermengen nur umgelabelt: Was der Eine mehr an Grünstrom bezieht und für sich in Anspruch nimmt, fehlt dem Anderen an anderer Stelle in dessen Bilanz. Entscheidend ist hier, dass mit dem Bezug grünen Stroms neue Kapazitäten geschaffen werden, also in neue Anlagen investiert wird, was aber i.allg. zu höheren Preisen des Grünstroms führt.

Emissionsausgleich durch Kompensation

Wenn die eigenen Emissionen nicht auf Null gesenkt werden können, bleibt als Lösung eine ökonomische Kompensation. Die gleiche Menge an Emissionen wird an anderer Stelle in entsprechenden Projekten, möglicherweise sogar in anderen Ländern, reduziert, also kompensiert und dafür wird Geld bezahlt. Diese Kompensationen erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie einfach umzusetzen sind und inzwischen auch von vielen geschäftstüchtigen Firmen vermittelt werden. Allerdings müssen an solche Kompensationsprojekte 2 wichtige Bedingungen geknüpft werden, die immer schwieriger zu erreichen sind:

  • Es muss sich um zusätzliche Minderungsprojekte, die ohne die Kompensationszahlung nicht erfolgt wären. In Europa sind angesichts der Klimaschutzpolitik solche Projekte kaum noch zu finden, in Entwicklungsländern dagegen schon, aber der Nachweis ist oft fragwürdig und erfordert verlässliche Zertifizierungen.
  • Die andere Bedingung ist, dass die Minderungen auch langfristig wirken. Das ist gerade bei Wiederaufforstungsprojekten kaum sicherzustellen, zumindest nicht über viele Jahrzehnte hinweg.

Was bleibt als Alternative?

Statt kurzfristig Klimaneutralität zu proklamieren und dafür möglicherweise viel Geld für Kompensationen auszugeben, wäre es sinnvoller, in Einsparmaßnahmen innerhalb des eigenen Unternehmens zu investieren. Die Reduzierung des Energie- und Materialeinsatzes in der Produktion sind die eigentlichen Hebel für den Klimaschutz. Dazu kommen Investitionen für (eigene) regenerative Energieerzeugungsanlagen. Beide Maßnahmenbereichen sind auch langfristig für das Unternehmen von Nutzen, fördern dessen Wettbewerbsfähigkeit und verringern die Abhängigkeit von Rohstoff- und Energiemärkten. Die Nachteile: Das Unternehmensmarketing kann sich nicht auf die simple und oft falsche Formel „klimaneutral“ zurückziehen, und Greenwashing ist damit nicht so leicht möglich.

Zur Abb. 3: Was ein Unternehmen prioritär für den Klimaschutz tun kann