(1)[1] Die Statistik nach § 2 Nummer 4 erfasst die Mieten einschließlich Umlagen und Zuschläge für nach Arten und Merkmalen bezeichneten Wohnraum, Gewerberaum, Garagen und Stellplätze.
Bis 31.12.2019:
(1) Die Statistik nach § 2 Nr. 4 erfaßt
1. |
die Mieten und Pachten einschließlich Umlagen und Zuschläge für nach Arten und Merkmalen bezeichneten Wohnraum und Gewerberaum, |
2. |
die Mieten und Pachten für nach Arten und Merkmalen bezeichnete Grundstücke. |
(2) 1Auskunftspflichtig sind die Vertragsparteien. 2Die Erhebungen werden bei höchstens 50 000 Auskunftspflichtigen, ab 1. Januar 1995 bei höchstens 38 000[2] [Bis 14.07.2016: 25000] Auskunftspflichtigen durchgeführt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen