Gerade im mittelständischen Bereich wird durch die starke Einbindung der Eigentümer in die Unternehmensführung oft eine Mitwirkung in der Übergangsphase gewünscht. Dieser verständliche Wunsch des Erwerbers sollte seitens des veräußernden Unternehmers gut bedacht werden. Oft ist ein klarer Schnitt für beide Seiten die bessere Lösung. Wenn eine Mitwirkung vereinbart wird, stellt sich regelmäßig die Frage der Verantwortung. Ein mehr repräsentativer Status als "Berater" hat keine wirkliche Entscheidungsbefugnis und führt oft nur zu unnötigen Diskussionen über die Weiterführung von vermeintlich bewährten Vorgehensweisen gegenüber einer gewünschten Neuausrichtung des Unternehmens, sowie zur Verunsicherung der Mitarbeiter.

Wenn eine Mitwirkung vereinbart wird, sollte eine dem bisherigen Status entsprechende Verantwortung und Entscheidungsbefugnis für eine klar bestimmte Dauer festgelegt werden. Ein klares Ja oder Nein zur Frage der Mitwirkung hilft daher mehr als eine halbherzige Einbindung.

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