Die Generalvollmacht hat ihren Ursprung in den §§ 164 ff. BGB. Mit einer Generalvollmacht kann jeder Unternehmer oder Gesellschafter bis zu seinem Tod alle Geschäfte erledigen lassen. Die Generalvollmacht sollte notariell beurkunden werden, damit sie von allen Behörden, Banken und anderen Stellen anerkannt wird.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen