OFD Karlsruhe, 29.2.2008, S 7100/18

 

1. Überlassung von der Gesellschaft an den Personengesellschafter

Wird ein Pkw von einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter überlassen, der diesen Pkw sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für seine eigenen privaten Zwecke nutzt, ist zu prüfen, ob die Überlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Nutzt der Gesellschafter den Pkw unentgeltlich für seine privaten Zwecke, ist diese Nutzung eine unentgeltliche Wertabgabe i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG.

Der Pkw kann an den Gesellschafter auch im Rahmen eines Leistungsaustauschs entgeltlich zur privaten Nutzung überlassen werden, z.B. durch eine entgeltliche Vermietung des Pkw von der Gesellschaft an den Gesellschafter. Von einer entgeltlichen Überlassung ist auch dann auszugehen, wenn das Privatkonto des Personengesellschafters für die private Nutzungsmöglichkeit des Pkw belastet wird (vgl. Abschn. 158 Abs. 1 Beispiel 1 UStR). Da die Überlassung an eine nahe stehende Person erfolgt, ist die Mindestbemessungsgrundlage zu prüfen (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG).

Bei einer entgeltlichen Überlassung an den Gesellschafter wird der Pkw aus Sicht der Personengesellschaft in vollem Umfang für unternehmerische Zwecke genutzt und ist daher zwingend Unternehmensvermögen, ein Zuordnungswahlrecht der Personengesellschaft besteht insoweit nicht.

 

2. Überlassung vom Gesellschafter an die Personengesellschaft

Zur Frage, ob die Überlassung eines Pkw durch einen Gesellschafter an seine Personengesellschaft entgeltlich und damit unternehmerisch erfolgt oder nicht, vgl. Abschn. 6 Abs. 3 UStR.

Ein Leistungsaustausch zwischen Gesellschafter und Gesellschaft findet jedoch nur insoweit statt, als der Gegenstand für Zwecke der Gesellschaft überlassen wird (vgl. Abschn. 6 Abs. 7 Nr. 1 Beispiel 2 UStR). Die Nutzung für private Fahrten ist beim Gesellschafter eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG.

 

Normenkette

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

UStG § 3 Abs. 9 a

UStG § 10 Abs. 5

UStG § 15

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