Die Winzer A, B und C schließen sich durch Gesellschaftsvertrag zur A/B/C-GbR zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es, die jeweils von A, B und C angebauten Weintrauben zu verarbeiten, die Weine auszubauen und anschließend zu vermarkten. Die Gesellschafter haben in dem Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die Gewinne aus der Gesellschaft jeweils nach der Menge und der Qualität der überlassenen Weintrauben an die Winzer verteilt werden. Entsprechend diesen festgestellten und an die Gesellschafter ausgezahlten Gewinnen erstellen die Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft ansonsten ordnungsgemäße Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer.

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