Einfacher ist dagegen die Ermittlung der Einkünfte bei den Nicht-Gewinneinkünften, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist.[1] Die Einnahmen aus der jeweiligen Einkunftsart werden um alle damit zusammenhängenden Aufwendungen, die sog. Werbungskosten, gemindert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge