Die einkommensteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich einheitlich. Die einzelnen Gesellschafter sind Träger der Personengesellschaft und von deren Gesellschaftsvermögen. Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkünfte auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen jeweils im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuer versteuert.

Daraus folgt, dass bei der Besteuerung einer Personengesellschaft eine Reihe von Besonderheiten beachtet werden muss. Essenziell hierbei ist der Rechtsgedanke, dass eine steuerliche Gleichstellung einer Personengesellschaft mit einem Einzelunternehmen erreicht werden soll. Dies wirkt sich aus auf den Umfang des Betriebsvermögens, die Behandlung von Zahlungen an die Gesellschafter und damit auch auf die Höhe und ggf. Art der Einkünfte der Personengesellschaft. Die Details dazu werden nachfolgend erläutert.

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