Wenn von dem Wahlrecht des § 24 UmwStG kein Gebrauch gemacht wird, ist das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert in der Bilanz auszuweisen. Dadurch werden stillen Reserven aufgedeckt, die versteuert werden müssen. Bei Pensionsrückstellungen richtet sich die Bewertung für steuerliche Zwecke nach § 6 a EStG. Wird der gemeine Wert angesetzt, führt die Aufdeckung der stillen Reserven dazu, dass die Gewinnrealisierung als laufender Gewinn zu versteuern ist, soweit sie auf den Anteil der bisherigen Gesellschafter entfallen. Gem. § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG können es nur die stillen Reserven sein, die auf den neuen Gesellschafter übergehen.

 
Praxis-Beispiel

Aufdeckung stiller Reserven

 
Aktiva Bilanz zum 31.12.01 Passiva
   
Bank 25.000 EUR Kapital Gesellschafter A 90.000 EUR
Grund und Boden 44.000 EUR Kapital Gesellschafter B 90.000 EUR
Gebäude 95.000 EUR Verbindlichkeiten 65.300 EUR
Maschinen 28.500 EUR    
Vorräte 32.800 EUR    
Sonstige Posten 20.000 EUR    
  245.300 EUR   245.300 EUR

Ermittlung der stillen Reserven zum 1.1.02:

 
Wirtschaftsgut Buchwert Gemeiner Wert Stille Reserven 1/3

Bank

Grund und Boden

Gebäude

Maschinen

Vorräte

Geringwertige WG

Firmenwert

Sonstige Posten

Verbindlichkeiten

25.000 EUR

44.000 EUR

95.000 EUR

28.500 EUR

32.800 EUR

0 EUR

0 EUR

20.000 EUR

- 65.300 EUR

25.000 EUR

65.000 EUR

144.500 EUR

30.000 EUR

32.800 EUR

6.000 EUR

21.000 EUR

20.000 EUR

- 65.300 EUR

0 EUR

21.000 EUR

49.500 EUR

1.500 EUR

0 EUR

6.000 EUR

21.000 EUR

0 EUR

0 EUR

0 EUR

7.000 EUR

16.500 EUR

500 EUR

0 EUR

2.000 EUR

7.000 EUR

0 EUR

0 EUR
  180.000 EUR 279.000 EUR 99.000 EUR 33.000 EUR

Gesellschafter C tritt am 1.1.02 als neuer Gesellschafter in die OHG ein. Er zahlt 1/3 des Buchwerts (180.000 EUR : 3 =) 60.000 EUR + 1/3 der stillen Reserven (99.000 EUR : 3 =) 33.000 EUR, insgesamt also 93.000 EUR. Gesellschafter C überweist den Betrag von 93.000 EUR auf das Konto der OHG.

 
Aktiva Bilanz der OHG 1.1.02 Passiva
   
Bank 118.000 EUR Gesellschafter A  
Grund und Boden 65.000 EUR Kapital I 60.000 EUR
Gebäude 144.500 EUR Variables Kapital (46.500 + 33.000) 79.500 EUR
Maschinen 30.000 EUR Gesellschafter B  
Geringwertige Wirtschaftsgüter 6.000 EUR Kapital I 60.000 EUR
Firmenwert 21.000 EUR Variables Kapital (46.500 + 33.000) 79.500 EUR
Vorräte 32.800 EUR Gesellschafter C  
Sonstige Posten 20.000 EUR Kapital I 60.000 EUR
    Variables Kapital 33.000 EUR
    Verbindlichkeiten 65.300 EUR
  437.300 EUR   437.300 EUR

Die bisherigen Gesellschafter A und B haben folgenden Veräußerungsgewinn erzielt:

 
  Gesellschafter A Gesellschafter B
Veräußerungspreis 109.500 EUR 109,500 EUR
minus Buchwert des Kapitalkontos 60.000 EUR 60.000 EUR
  49.500 EUR 49.500 EUR
     
Laufender Gewinn 2/3 33.000 EUR 33.000 EUR
Gewinn, der nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstigt ist 16.500 EUR 16.500 EUR

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