Wenn ein neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt, richtet sich die Zahlung bzw. die Einlage des neuen Gesellschafters i. d. R. nicht nach dem Buchwert, sondern nach dem tatsächlichen Wert des Gesamtvermögens der Personengesellschaft. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Gesellschafter dem eintretenden Gesellschafter nichts schenken werden. Bewusste Ausnahmen davon kann es geben, wenn nahe Angehörige in die Gesellschaft aufgenommen werden.

 
Praxis-Beispiel

Buchwert oder gemeiner Wert

Die Gesellschafter A und B einer OHG sind mit einer Einlage von jeweils 100.000 EUR beteiligt. Der Gesamtwert der OHG beträgt 500.000 EUR. Der neue Gesellschafter C beteiligt sich mit einer Einlage von 100.000 EUR an der OHG. Damit ist er ebenfalls mit 100.000 EUR an der OHG beteiligt, gemessen am realen Wert der OHG beträgt seine Beteiligung jedoch nur 1/6.

Sind stille Reserven vorhanden, verlangen die bisherigen Gesellschafter i. d. R., dass der neu eintretende Gesellschafter über den anteiligen Buchwert hinaus einen Betrag zahlt, der seinem Anteil an den stillen Reserven entsprechen wird.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der stillen Reserven

A und B sind Gesellschafter einer OHG. Die Bilanz der OHG sieht am 31.12.01 wie folgt aus:

 
Aktiva Bilanz zum 31.12.01 Passiva
   

Bank

Grund und Boden

Gebäude

Maschinen

Vorräte

Sonstige Posten

25.000 EUR

44.000 EUR

95.000 EUR

28.500 EUR

32.800 EUR

20.000 EUR

Kapital Gesellschafter A

Kapital Gesellschafter B

Verbindlichkeiten

90.000 EUR

90.000 EUR

65.300 EUR
  245.300 EUR   245.300 EUR

Ermittlung der stillen Reserven zum 1.1.02

 
Wirtschaftsgut Buchwert Teilwert Stille Reserven 1/3

Bank

Grund und Boden

Gebäude

Maschinen

Vorräte

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Firmenwert

Sonstige Posten

Verbindlichkeiten

25.000 EUR

44.000 EUR

95.000 EUR

28.500 EUR

32.800 EUR

0 EUR

0 EUR

20.000 EUR

– 65.300 EUR

25.000 EUR

65.000 EUR

144.500 EUR

30.000 EUR

32.800 EUR

6.000 EUR

21.000 EUR

20.000 EUR

– 65.300 EUR

0 EUR

21.000 EUR

49.500 EUR

1.500 EUR

0 EUR

6.000 EUR

21.000 EUR

0 EUR

0 EUR

0 EUR

7.000 EUR

16.500 EUR

500 EUR

0 EUR

2.000 EUR

7.000 EUR

0 EUR

0 EUR
  180.000 EUR 279.000 EUR 99.000 EUR 33.000 EUR

Gesellschafter C tritt am 1.1.02 als neuer Gesellschafter in die OHG ein. Er zahlt 1/3 des Buchwerts (180.000 EUR : 3 =) 60 000 EUR + 1/3 der stillen Reserven (99.000 EUR : 3 =) 33.000 EUR, insgesamt also 93.000 EUR. Gesellschafter C überweist den Betrag von 93.000 EUR auf das Konto der OHG.

Bei der Einbringung in die neue Personengesellschaft können die bisherigen Gesellschafter ihre stillen Reserven auflösen, die sie dann auch versteuern müssen. Sie haben aber gem. § 24 UmwStG auch die Möglichkeit, die Übertragung zum Buchwert vorzunehmen. Da der eintretende Gesellschafter einen Betrag zahlt, der über dem Buchwert liegt, müssen die stillen Reserven, die dadurch aufgedeckt worden sind, im Verhältnis zu den bisherigen Gesellschaftern durch eine oder mehrere Ergänzungsbilanzen neutralisiert werden.

Es gibt 2 Wege, um zum richtigen Ziel – nämlich dem Ausweis des Buchwerts – zu kommen:

  1. Nettomethode: In der Hauptbilanz werden die Buchwerte mit den neuen Beteiligungsverhältnissen ausgewiesen. Die über den Buchwert hinausgehende Zahlung des neu eintretenden Gesellschafters wird in einer (positiven) Ergänzungsbilanz korrigiert.
  2. Bruttomethode: In der Hauptbilanz werden die gemeinen Werte mit den neuen Beteiligungsverhältnissen ausgewiesen. Der Ausweis zu Buchwerten ist dann nur möglich, indem für jeden der bisherigen Gesellschafter eine (negative) Ergänzungsbilanz aufgestellt wird.
 
Praxis-Beispiel

Ausweis nach der Nettomethode

Bei der Nettomethode werden die Buchwerte unverändert ausgewiesen. Veränderungen ergeben sich beim Bankkonto, weil der eintretende Gesellschafter seine Zuzahlung ins Betriebsvermögen geleistet hat. Die Zahlungen, die der eintretende Gesellschafter für seine Beteiligung an den stillen Reserven zahlt, werden mithilfe einer Ergänzungsbilanz korrigiert. Das sieht dann wie folgt aus:

 
Aktiva Bilanz der OHG zum 1.1.02 Passiva
     
Bank (25.000 + 93.000) 118.000 EUR Gesellschafter A  
Grund und Boden 44.000 EUR Kapital I 60.000 EUR
Gebäude 95.000 EUR variables Kapital 46.500 EUR
Maschinen 28.500 EUR Gesellschafter B  
Vorräte 32.800 EUR Kapital I 60.000 EUR
Sonstige Posten 20.000 EUR variables Kapital 46.500 EUR
    Gesellschafter C  
    Kapital I 60.000 EUR
    Verbindlichkeiten 65.300 EUR
  338.300 EUR   338.300 EUR
 
Aktiva Ergänzungsbilanz für C zum 1.1.02 Passiva
   

Grund und Boden

Gebäude

Maschinen

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Firmenwert

7.000 EUR

16.500 EUR

500 EUR

2.000 EUR

7.000 EUR

Mehrkapital C

EUR
33.000
33.000 EUR 33.000 EUR

Es handelt sich um die sog. Bruttomethode, wenn in der Hauptbilanz die gemeinen Werte ausgewiesen werden. In dieser Bilanz werden die tatsächlichen Werte der neuen Personengesellschaft wiedergegeben. Um einen Ausweis zum Buchwert zu erreichen, muss für jeden der bisherigen Gesellschafter eine sog. negative Ergänzungsbilanz aufgestellt werden. Aus der Summe von Haupt- und Ergänzungsbilanzen ergibt sich dann der Aus...

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