Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Privatentnahmen allgemein |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1800-09 | |
IKR | |
3020 | SKR 04 |
2100-29 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Unentgeltliche Wertabgaben |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1880-89 | |
IKR | |
3021 | SKR 04 |
2130-49 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sind durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.[1] Unternehmer sind somit verpflichtet, die Vorgaben der Finanzverwaltung im Rahmen der Taxonomie zu beachten. In der Taxonomie-Version 5.3. und 5.4. wurden die grundlegenden Voraussetzungen für die Übermittlung der E-Bilanzen abgehandelt. Um Ergänzungs- und Sonderbilanzen sowie die Kapitalkontenentwicklung der Gesellschafter übermitteln zu können, sind entsprechende Vorbereitungen in der Buchführung erforderlich. Positionen, die sich auf die Kapitalkonten der Gesellschafter auswirken, müssen dann für jeden Gesellschafter getrennt gebucht werden, z. B. auf die Konten "Privatentnahmen allgemein" 1800 bis 1809 (SKR 03) bzw. 2100 bis 2129 (SKR 04).
Buchungssatz:
Privatentnahmen allgemein (Gesellschafter A) |
an Bank |
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