Denkt ein Unternehmer über Personalabbau und dessen Kosten nach, denkt er in der Regel an die bisher beschriebenen Kostenarten. Diese stellen sicherlich einen großen Teil der anfallenden Aufwendungen dar, sind jedoch bei weitem nicht die einzigen. Übersehen wird oft, dass der Vorgang des Personalabbaus selbst, der ja meist mit Kündigungen einhergeht, Kosten verursacht. Dabei handelt es sich um Gemeinkosten, die bezüglich der einzelnen Person und damit bezüglich des individuellen Personalabbaus nicht zugeordnet werden können. Daher werden sie meist vernachlässigt. Gibt es andere Alternativen als den Personalabbau, müssen sie jedoch Beachtung finden. Nur so kann eine wirklich optimale Entscheidung herbeigeführt werden.

3.1 Kosten der Sozialauswahl

Das Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreibt vor, dass bei betriebsbedingten Kündigungen eine soziale Auswahl getroffen werden muss. Damit wird der Wunsch des Unternehmers, sich im Rahmen des Personalabbaus möglichst von den leistungsschwachen Mitarbeitern zu trennen, erschwert. Bei der Sozialauswahl müssen Kriterien wie die Anzahl der vom Arbeitnehmer finanziell abhängigen Personen, das Alter und die Betriebszugehörigkeit angemessen berücksichtigt werden. Wie dies zu geschehen hat, wurde in Gerichtsprozessen geklärt. Leider führt eine Sozialauswahl fast immer dazu, dass junge, leistungsfähige und aktuell ausgebildete Mitarbeiter das Unternehmen verlassen müssen. Sie haben aufgrund von kurzer Betriebszugehörigkeit, geringem Lebensalter und geringen familiären Verpflichtungen oft weniger positive Punkte bei der Auswahl.

Zeitaufwand des Auswahlverfahrens

Für die Kosten, die beim Personalabbau entstehen, ist nicht nur der Zeitaufwand für die Ermittlung der Daten und die Aufstellung einer Reihenfolge von Bedeutung. Vielmehr ist es der Spielraum, den der Unternehmer bei der Durchführung der Sozialauswahl hat, der die Kosten erhöht. Die Mitarbeiter in der Personalabteilung und die betroffenen Fachabteilungen müssen in langen Gesprächen und Berechnungen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialauswahl und der für das Unternehmen optimalen Zusammensetzung der freizusetzenden Mitarbeiter die beste Lösung finden. Das verursacht zusätzlichen Aufwand für die bei der Sozialauswahl beteiligten Mitarbeiter.

Da die rechtliche Lage für viele Unternehmer nicht eindeutig ist, greifen viele bereits an dieser Stelle auf externen Rat zurück. Sie lassen die Vorgehensweise bei der Sozialauswahl von einem Rechtsanwalt prüfen, was wiederum Kosten verursacht. Die genannten Kosten sind entweder schwer zu ermitteln (Arbeitszeit der beteiligten Mitarbeiter) oder vom Umfang her nicht bedeutend genug, dass sie in der Buchhaltung extra verbucht werden. Sie finden sich in den Personalkosten und den Beratungskosten wieder. In der Kostenrechnung erscheinen diese dann innerhalb der Gemeinkosten, die auf viele Stellen verteilt werden.

3.2 Beteiligung des Betriebsrats

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt die Beteiligung des Betriebsrats bei Entlassungen vor. Ist ein größerer Personalabbau geplant, empfiehlt es sich, die Mitarbeitervertretung frühzeitig einzubeziehen. Damit wird der Prozess beschleunigt und vereinfacht. Auch der Sozialplan, der die Höhe der Abfindungen regelt, ist ein Ergebnis aus den Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat.

Verhandlungen während der Arbeitszeit

Der Vorteil der Zustimmung des Betriebsrats zum Personalabbau und vor allem zu der Art und Weise der Reduktion der Mitarbeiterzahl wird nicht nur mit dem Sozialplan erkauft. Die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und vor allem dessen Beratungen verbrauchen Arbeitszeit, die bezahlt werden muss. Dies verursacht Kosten, die in keiner Kostenrechnung direkt auftauchen. Sie verschwinden in den Gemeinkosten und sind damit nicht mehr kontrollierbar.

Die durch die Betriebsratsmitglieder verbrauchten Zeiten lassen sich nur schwer ermitteln bzw. den Kosten des Personalabbaus zuordnen. Die Mitarbeitervertretung kann nicht gezwungen werden, über die Zeit Buch zu führen, die sie für Beratungen und Gespräche zum Thema verbraucht hat. Dass jedoch erhebliche Summen zusammenkommen können, zeigt Tab. 2, die aus Schätzungen in einem Praxisfall beruhen:

 
Inhalt Anzahl Personen Anzahl Stunden Summe Stunden
Erste Information 8 1 8
Diskussion Betriebsrat intern 8 2 16
Vorstellung Pläne Unternehmensleitung 3 2 6
Diskussion Betriebsrat intern 8 3 24
Beratung Betriebsrat extern 2 2 4
Diskussion Betriebsrat intern 7 1 7
Diskussion mit Unternehmensleitung 3 2 6
Diskussion mit Unternehmensleitung 3 3 9
Diskussion Betriebsrat intern 8 2 16
Einigung mit Unternehmensleitung 3 1 3
Summe Stunden     99

Tab. 2: Aufgewendete Zeit durch Gespräche des Betriebsrats

Allein die Diskussionen und Beratungen haben fast 100 Stunden verbraucht, die Einzelgespräche wurden nicht erfasst. Bewertet der Kostenrechner diese Stunden mit dem unternehmensinternen Stundensatz, entstehen schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro.

3.3 Kosten durch Arbeitsgerichtsprozesse

Immer mehr Kündigungen enden vor dem Arbeitsgericht. Das hat mehrere Gründe. ...

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