Der Käuferschutz bei Verwendung von PayPal als Zahlungsoption, der mittlerweile nicht mehr auf eBay beschränkt ist, ist in wesentlichen Teilen kein Recht, das der Geschädigte von PayPal einfordern kann. Entsprechend den PayPal-Käuferschutzrichtlinien behält sich alleine PayPal das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob der Käufer durch die Artikelbeschreibung vom Verkäufer getäuscht wurde. Für diese Entscheidung schließt PayPal den Rechtsweg aus.

Zudem wird der Käuferschutz von Käufern oft so verstanden, dass man im Betrugsfall seine Zahlung einfach stornieren könne. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum, auf den PayPal auch hinweist, denn einer Erstattung muss PayPal zustimmen. Teilweise wird von Antragstellern verlangt, auch nach Wochen noch Belege beizubringen (per Fax) oder den Verkäufer (auch bei geringen Beträgen) anzuzeigen; gerade Letzteres ist bei Verkäufern in anderen Ländern nur schwer vorstellbar. Darüber hinaus wird zunächst das Konto des Geschädigten mit den Gebühren der Rückabwicklung (zurzeit 25 USD) belastet. Nach eigenen Angaben bemühe sich PayPal, anschließend dem Verkäufer diese Gebühr in Rechnung zu stellen. Auch hinsichtlich der Behandlung des Datenschutzes, Identitätsprüfung und Rechte der einzelnen Länder bestehen teilweise Bedenken.

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