Zusammenfassung

 
Begriff

Patente dienen dem Schutz neuer Ideen und Erfindungen, etwa von technischen Produkten. Erfindungen, die geschützt werden sollen, müssen beim Patentamt angemeldet werden. Dort wird die Erfindungsmeldung auf ihre Neuartigkeit und Eignung für die gewerbliche Anwendung geprüft. Für diese Prüfung und die Erteilung eines Patents entstehen die Patentkosten, aber auch Erfindervergütungen, die ein Unternehmen einem Mitarbeiter zahlen muss, wenn er eine patentierbare Idee hat.

Umgekehrt muss ein Unternehmen, wenn es geschützte Erfindungen Dritter nutzen möchte, Lizenzgebühren entrichten. Neben den eigentlichen Gebühren entstehen regelmäßig Aufwendungen für Anwälte, Übersetzungen oder auch für eigene Arbeiten.

1 Warum werden Patent- und Lizenzkosten erfasst?

Je nachdem, in welchem Umfang und in welchen Ländern Ideen und Erfindungen geschützt werden sollen bzw. in welchem Umfang Ideen Dritter genutzt werden sollen, entstehen hohe Aufwendungen, sodass eine separate Erfassung, Analyse und Zuordnung der Patent- und Lizenzkosten im Unternehmen erforderlich ist.

2 Wie werden Patent- und Lizenzkosten zugeordnet?

Zu den Aufwendungen, die bei der Sicherung von Schutzrechten entstehen, zählen neben den Patent- und Lizenzkosten auch Kosten für die Zahlung von Erfindervergütungen an diejenigen Mitarbeiter, die ihre Ideen dem Unternehmen zur Verfügung stellen (müssen). Es sollten für alle Positionen eigene Konten eingerichtet werden, etwa Patentkosten, Erfindervergütungen und Lizenzaufwendungen. Soweit erforderlich, sollten die Konten jeweils für eigene und fremde Patente eingerichtet werden. Zu den Patentkosten gehören neben den eigentlichen Kosten für die Anmeldung beim Patentamt auch verschiedenste Gebührenpositionen (z. B. Recherche-, Staatenbenennungs- oder Erteilungsgebühren) sowie Kosten für einen Patentanwalt oder alle Kosten, die entstehen, wenn eine eigene Patentstelle im Unternehmen vorhanden ist.

 
Praxis-Tipp

Abgrenzung von F+E-Kosten

Kosten für Forschung und Entwicklung gehören, obwohl Patente und Schutzrechte vielfach erst aufgrund derartiger Aktivitäten generiert werden können, nicht zu den eigentlichen Patentkosten. Sie sind im besten Fall mittelbare Aufwendungen und sind von Ihnen stets gesondert zu erfassen und auf die Kostenträger zu verrechnen.

3 Wodurch entstehen Patentkosten?

Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist seine Anmeldung. Der Erteilungsantrag muss den Anmeldegegenstand möglichst genau bezeichnen und einen Patentanspruch beinhalten. Der Patentanspruch muss

  • eine vollständige Lehre zum technischen Handeln enthalten,
  • deutlich machen, von welchem bekannten Stand der Technik bei der Abfassung dieser Lehre ausgegangen wird und
  • beschreiben, was neu und erfinderisch an dieser Lehre sein soll.

Um diese Forderungen erfüllen zu können, sind sowohl bei der Vorbereitung als auch für die folgende Anmeldung eines Patents umfangreiche Arbeiten notwendig, die in nicht unerheblicher Höhe Kosten verursachen.

4 Welche Kostenpositionen können durch Patentanmeldungen entstehen?

Patentanmeldungen verursachen neben den eigentlichen Anmeldungsgebühren noch weitere Kosten. Es fallen z. B. Aufwendungen für

  • Patentgebühren (Beispiele s.u.),
  • eigene Personal- und Bearbeitungskosten,
  • Aufwendungen für in- und ausländische Patentanwälte,
  • Kommunikationskosten,
  • Korrespondenzen,
  • Übersetzungskosten,
  • Patentrecherchen,
  • Datenbankkosten

an. Zu beachten ist außerdem, dass es sich bei Patentkosten oft nicht um einmalige Aufwendungen handelt, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil um jährlich wiederkehrende Zahlungen, um den Patentschutz über den geplanten Schutzzeitraum von bis zu 20 Jahren aufrecht erhalten zu können.

Darüber hinaus ist es fast immer notwendig, ein Patent nicht nur für einen, sondern für mehrere Staaten zu beantragen, um ein Schutzrecht möglichst umfassend nutzen zu können.

 
Praxis-Beispiel

Anmeldung eines EU-Patentes

Eine GmbH möchte ein EU-Patent in fünf europäischen Ländern anmelden. Um den Umfang der Kosten, die auf den Betrieb zukommen, erkennen zu können, hat das Unternehmen eine grobe Schätzung aufgestellt. Neben eigenen Personalkosten, die für die Vorbereitung und Ausarbeitung entstehen, fallen Kosten für einen Patentanwalt, verschiedene Gebühren, Übersetzungs- und Korrespondenzkosten an. Das Unternehmen will das Patent über den maximal möglichen Zeitraum von 20 Jahren schützen lassen.

Folgende Annahmen und Zahlen liegen vor:

 
Eigene Personalkosten 650 EUR
Ausarbeitung der Anmeldung durch Patentanwalt 3.000 EUR
Anmeldegebühr 60 EUR
Recherchegebühr 1.700 EUR
Staatenbenennungsgebühr (5 x 550 EUR) 2.750 EUR
Prüfungsantrag 350 EUR
Erteilungsgebühr 1.400 EUR
Mitteilung gem. § 51 Abs. 4 und 52 Abs. 5 EPÜ 400 EUR
Nationale Gebühren/Übersetzungen 5.000 EUR
Korrespondenzkosten 900 EUR
Büromaterial, sonstige Kosten 900 EUR
Regelmäßige Jahresgebühren (5 x ca. 750 EUR x 20 Jahre) 75.000 EUR
 
Praxis-Tipp

Sorgfältige Planung spart Kosten

Die tatsächliche Höhe der Patentkosten hängt nicht nur davon ab, in wie vielen Ländern Sie das Patent anmelden wollen, sondern auch davon, wie viele Entgegenhaltu...

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