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Patent- und Lizenzkosten / 4 Welche Kostenpositionen können durch Patentanmeldungen entstehen?

Jörgen Erichsen
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Patentanmeldungen verursachen neben den eigentlichen Anmeldungsgebühren noch weitere Kosten. Es fallen z. B. Aufwendungen für

  • Patentgebühren (Beispiele s.u.),
  • eigene Personal- und Bearbeitungskosten,
  • Aufwendungen für in- und ausländische Patentanwälte,
  • Kommunikationskosten,
  • Korrespondenzen,
  • Übersetzungskosten,
  • Patentrecherchen,
  • Datenbankkosten

an. Zu beachten ist außerdem, dass es sich bei Patentkosten oft nicht um einmalige Aufwendungen handelt, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil um jährlich wiederkehrende Zahlungen, um den Patentschutz über den geplanten Schutzzeitraum von bis zu 20 Jahren aufrecht erhalten zu können.

Darüber hinaus ist es fast immer notwendig, ein Patent nicht nur für einen, sondern für mehrere Staaten zu beantragen, um ein Schutzrecht möglichst umfassend nutzen zu können.

 
Praxis-Beispiel

Anmeldung eines EU-Patentes

Eine GmbH möchte ein EU-Patent in fünf europäischen Ländern anmelden. Um den Umfang der Kosten, die auf den Betrieb zukommen, erkennen zu können, hat das Unternehmen eine grobe Schätzung aufgestellt. Neben eigenen Personalkosten, die für die Vorbereitung und Ausarbeitung entstehen, fallen Kosten für einen Patentanwalt, verschiedene Gebühren, Übersetzungs- und Korrespondenzkosten an. Das Unternehmen will das Patent über den maximal möglichen Zeitraum von 20 Jahren schützen lassen.

Folgende Annahmen und Zahlen liegen vor:

 
Eigene Personalkosten 650 EUR
Ausarbeitung der Anmeldung durch Patentanwalt 3.000 EUR
Anmeldegebühr 60 EUR
Recherchegebühr 1.700 EUR
Staatenbenennungsgebühr (5 x 550 EUR) 2.750 EUR
Prüfungsantrag 350 EUR
Erteilungsgebühr 1.400 EUR
Mitteilung gem. § 51 Abs. 4 und 52 Abs. 5 EPÜ 400 EUR
Nationale Gebühren/Übersetzungen 5.000 EUR
Korrespondenzkosten 900 EUR
Büromaterial, sonstige Kosten 900 EUR
Regelmäßige Jahresgebühren (5 x ca....

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