Zu den Aufwendungen, die bei der Sicherung von Schutzrechten entstehen, zählen neben den Patent- und Lizenzkosten auch Kosten für die Zahlung von Erfindervergütungen an diejenigen Mitarbeiter, die ihre Ideen dem Unternehmen zur Verfügung stellen (müssen). Es sollten für alle Positionen eigene Konten eingerichtet werden, etwa Patentkosten, Erfindervergütungen und Lizenzaufwendungen. Soweit erforderlich, sollten die Konten jeweils für eigene und fremde Patente eingerichtet werden. Zu den Patentkosten gehören neben den eigentlichen Kosten für die Anmeldung beim Patentamt auch verschiedenste Gebührenpositionen (z. B. Recherche-, Staatenbenennungs- oder Erteilungsgebühren) sowie Kosten für einen Patentanwalt oder alle Kosten, die entstehen, wenn eine eigene Patentstelle im Unternehmen vorhanden ist.

 
Praxis-Tipp

Abgrenzung von F+E-Kosten

Kosten für Forschung und Entwicklung gehören, obwohl Patente und Schutzrechte vielfach erst aufgrund derartiger Aktivitäten generiert werden können, nicht zu den eigentlichen Patentkosten. Sie sind im besten Fall mittelbare Aufwendungen und sind von Ihnen stets gesondert zu erfassen und auf die Kostenträger zu verrechnen.

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