Während einer schon begonnenen Beförderungs- oder Versendungslieferung kann es immer wieder vorkommen, dass die betreffende Ware umdisponiert wird. Der Grund dafür kann z. B. darin bestehen, dass der Lieferer selbst die Lieferung an den vorgesehenen Abnehmer rückgängig machen will oder der Abnehmer nachträglich den Lieferer bittet, die Waren nicht an die bislang angegebene Adresse zu liefern, sondern an eine andere.

In diesen Fällen wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht und die Lieferung an den neuen Abnehmer bzw. an die neue Anschrift des alten Abnehmers dort ausgeführt, wo sich die Ware im Zeitpunkt der Umkartierung befindet. Bei der Umkartierung greift die Regelung der Beförderungs- bzw. Versendungslieferung nur, wenn der Liefergegenstand tatsächlich umgeleitet worden ist, also alles getan wurde, um die Ware zu den neuen Abnehmer gelangen zu lassen. Dies ist i. d. R. bei Änderung der Warenbegleitpapiere gegeben.

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