Schrittweiser Ausbau des RMS

Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG sollte die Chance genutzt werden, eine wertorientierte Risiko- und Kontrollkultur auf allen Konzern- bzw. Unternehmensebenen zu etablieren. Dies kann beispielsweise durch die in Abb. 2 dargestellten Schritte geschehen:

Abb. 2: Beobachtungsbereiche zur Risikofrüherkennung (Auszug)

  • Beginnend mit der Pflichtumsetzung der Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG werden die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und ein (lediglich) formales Instrument installiert.
  • Mit dem Ausbau des bestehenden Berichtswesens und der internen Kontrollsysteme wird ein integriertes und leistungsfähiges System zur Früherkennung von Risiken und Chancen geschaffen.
  • Durch die Einbindung des Managements von Chancen und Risiken in das Performance-Management (Wertmanagement-, Planungs- und Controllingprozess) stellt es nicht nur einen Selbstzweck, sondern einen Erfolgsfaktor dar.

Das Etablieren von Risikobewusstsein auf allen Ebenen fördert den Aufbau einer wertorientierten Risikokultur und unterstützt schließlich die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts.

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