Zusammenfassung
Um die dauerhafte und personenunabhängige Funktionsfähigkeit der getroffenen Maßnahmen sicherzustellen und um die Erfüllung der Pflichten des Vorstands nachzuweisen, ist es erforderlich, das Risikomanagementsystem des Unternehmens zu dokumentieren.
Risikomanagementsysteme bedürfen einer laufenden Überwachung durch systemimmanente Kontrollen. Dabei ist es erforderlich, dass alle Phasen des Risikomanagementprozesses kontrolliert werden.
Der Beitrag zeigt, wie ein Risikomanagementsystem im Unternehmen organisiert, dokumentiert und kontrolliert werden kann.
1 Eigene Organisationseinheit vs. Integration in den Controllerdienst
Anbindung im Unternehmen
Risikomanagement muss im Unternehmen institutionalisiert werden. Dazu ist auch die Definition eines Verantwortungsbereichs "Risikomanagement" erforderlich. In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wird bei größeren Unternehmen in der Regel eine eigene Organisationseinheit "Risikomanagement" (auch als "Corporate Risk Management" bezeichnet) eingerichtet. Bei kleineren und mittleren Unternehmen wird diese Aufgabe auch vom Controllerdienst (auch fälschlicherweise in der betrieblichen Praxis als "Controlling"-Abteilung bezeichnet) durch einen Risikocontroller wahrgenommen.
Aufgabe operativer Einheiten
Risikomanagement ist nicht Aufgabe einer wie auch immer bezeichneten und wo auch immer organisatorisch angesiedelten Organisationseinheit, sondern Risikomanagement geht jeden Mitarbeiter im Unternehmen an und ist primär Aufgabe der operativen Bereiche.
Daraus folgt, dass die Umsetzung des Risikomanagements in die tägliche Unternehmenspraxis in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der operativen Einheiten fällt. Die Bereichs- und Prozessverantwortlichen sind zuständig und verantwortlich für das Risikomanagement in ihrem Arbeitsbereich. Diese Aufgabenzuordnung ist schon allein deshalb sinnvoll, da die...