Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften[1] | ab 2024 | bis 2023 |
---|---|---|
Bilanzsumme | über 25 Mio. EUR | über 20 Mio. EUR |
Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag | über 50 Mio. EUR | über 40 Mio. EUR |
beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt ≤ | über 250 | über 250 |
Tab. 4: Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften
Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens 2 der 3 Merkmale überschreiten.
Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, zwingend anzuwenden. Freiwillig können (Wahlrecht) die Schwellenwerte auch schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, angewendet werden.
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