Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften[1] ab 2024 bis 2023
Bilanzsumme über 25 Mio. EUR über 20 Mio. EUR
Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag über 50 Mio. EUR über 40 Mio. EUR
beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt ≤ über 250 über 250

Tab. 4: Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens 2 der 3 Merkmale überschreiten.

Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, zwingend anzuwenden. Freiwillig können (Wahlrecht) die Schwellenwerte auch schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, angewendet werden.

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