Leitsatz

Der VIII. Senat hat mit Beschluss vom 14.10.2003, VIII R 48/98 (BFH/NV 2004, 331) seinen Vorlagebeschluss vom 23.1.2001, VIII R 48/98 (BStBl II 2001, 395) aufgehoben. Er sieht davon ab, die Frage nach der Bewertung der Nutzungsentnahme im Fall der privat veranlassten Beschädigung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens (hier: Verkehrsunfall auf einer Privatfahrt) dem Großen Senat des BFH erneut vorzulegen.

 

Normenkette

§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG , § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG

 

Hinweis

Hinweise zu dieser Entscheidung finden Sie im Vorlagebeschluss in BFH-PR 2001, 176.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 16.3.2004, VIII R 48/98

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