Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV |
Garagenmiete | 4550 | 6550 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei | 4140 | 6130 | Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung |
So kontieren Sie richtig!
Überlässt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine eigene Garage, in der ein Dienstwagen untergestellt wird, handelt es sich bei dem vom Arbeitgeber gezahlten Nutzungsentgelt nicht um Arbeitslohn, sondern um Mietaufwand.
Die Buchung erfolgt auf das Konto "Garagenmiete" 4550 (SKR 03) bzw. 6550 (SKR 04) und die Gegenbuchung auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Buchungssatz:
Garagenmiete |
an Bank |
Stellt der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer von ihm angemieteten Garage unter, handelt es sich bei der vom Arbeitgeber erstatteten Garagenmiete um steuerfreien Auslagenersatz.
Die Buchung erfolgt auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" 4140 (SKR 03) bzw. 6130 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).
Buchungssatz:
Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei |
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
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