Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Garagenmiete 4550 6550   sonstige betriebliche Aufwendungen
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 4140 6130   Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung

So kontieren Sie richtig!

Überlässt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine eigene Garage, in der ein Dienstwagen untergestellt wird, handelt es sich bei dem vom Arbeitgeber gezahlten Nutzungsentgelt nicht um Arbeitslohn, sondern um Mietaufwand.

Die Buchung erfolgt auf das Konto "Garagenmiete" 4550 (SKR 03) bzw. 6550 (SKR 04) und die Gegenbuchung auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Garagenmiete

an Bank

Stellt der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer von ihm angemieteten Garage unter, handelt es sich bei der vom Arbeitgeber erstatteten Garagenmiete um steuerfreien Auslagenersatz.

Die Buchung erfolgt auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" 4140 (SKR 03) bzw. 6130 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

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