Überblick

Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Diese FAQs erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der "Neustarthilfe 2022". Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und den -voraussetzungen orientiert sich die Neustarthilfe 2022 an der bisherigen Neustarthilfe Plus. Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Neustarthilfe Plus sind kursiv kenntlich gemacht. Die "Neustarthilfe 2022" wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe IV gewährt und deckt die Förderzeiträume 1. Januar bis 31. März (erstes Quartal 2022) und 1. April bis 30. Juni 2022 (zweites Quartal 2022) ab. Pro Förderzeitraum umfasst die "Neustarthilfe 2022" einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin beziehungsweise einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschaftern und Genossenschaften. Die FAQs sind als Hintergrundinformationen für Antragstellende gedacht.

NEU: Verlängerung der Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte.

Stand: 13.12.2022 (Updates zum Stand 2.8.2022; s. Tz. 3.4, Tz. 4.5 und Tz. 4.8 kursiv dargestellt). Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.

 

Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen

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