Nie hätte Rainer Wert, Geschäftsführer der XYZ Import GmbH, geglaubt, dass sein Unternehmen von Feuer, Sturmschäden oder Wasserkatastrophen betroffen sein könnte. Der Anruf aus dem Lager belehrte ihn eines Besseren: An einer Verpackungsmaschine war ein Feuer ausgebrochen, das sich jetzt schnell auf das gesamte Lagergebäude ausbreitete. Die Feuerwehr sei schon informiert. Nachdem der Anrufer versicherte, dass niemand von dem Feuer verletzt worden war, überlegt Rainer Wert, was nun für ihn persönlich zu tun sei.

Der Geschäftsführer machte sich sofort auf den Weg, um die Katastrophe zu begutachten. Die Versicherung würde Informationen wollen und eine intensive Untersuchung anstrengen. Ebenso die Staatsanwaltschaft, die auf die Suche nach der Ursache gehen würde. Was erwarteten diese Stellen von ihm? Ein Großteil der gelagerten Waren war verbrannt oder durch das Löschwasser der Feuerwehr unverkäuflich geworden. Und das mitten in der Saison. Hätte er noch versuchen müssen, Ware zu retten? Das zumindest ist jetzt die Meinung seiner Versicherung, die nicht nur für den Schaden an Gebäude und Waren aufkommen will. Auch der Ausfall der Saisonverkäufe mit den Deckungsbeiträgen soll die Betriebsunterbrechungsversicherung auffangen. Der Geschäftsführer ist unsicher, ob er tatsächlich alles von ihm Erwartete und alles ihm Mögliche getan hat.

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