Wenn die wesentlichen Vertragsabsprachen bislang nicht oder nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) nicht ausreichend schriftlich festgehalten wurden, hat der Arbeitgeber dies nachzuholen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese Vorlage kann eingesetzt werden, wenn der Arbeitsvertrag nur mündlich geschlossen wurde.

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