Die Moderne Budgetierung fordert, die "gesetzte Ziele und Absichten … für die Mitarbeiter klar und verständlich [zu] machen".[1] Weniger Beachtung fand dabei der Aspekt der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen. Tatsächlich sind die Grundlagen für die Freigabe von Budgets, die Festlegung von Plan-Werten und die Initiierung von Maßnahmen oder Projekten zur Unternehmensgestaltung immer Entscheidungen, die speziell von der Unternehmensführung getroffen werden.

Eine Moderne Unternehmensplanung befasst sich mit den wichtigen "unternehmerischen Entscheidungen" (§ 93 AktG)[2], an die bestimmte Anforderungen und Rechtsfolgen gerichtet sind.

Aus § 93 AktG folgt, dass das Vorliegen "angemessener Informationen" als Grundlage einer Entscheidung seitens des Vorstands, respektive Geschäftsführers, bewiesen werden muss, damit nicht von einer Sorgfaltspflichtverletzung ausgegangen wird.[3] Angemessene Informationen bedeuten hier das Vorhandensein einer Entscheidungsvorlage und die Unternehmensplanung ist Teil einer solchen.

In der Entscheidungsvorlage zur Planung sind die Ziele und Nebenbedingungen der Entscheidung, die Handlungsmöglichkeiten, Annahmen und Prognosen und insbesondere die mit jeder Entscheidung verbundenen Chancen und Gefahren (Risiken) nachvollziehbar zu benennen.

[1] Nasca et al., 2018, S. 39f.
[2] Business Judgement Rule, vgl. dazu Gleißner, 2021, S. 16ff und RMA, 2019, S. 17ff.
[3] Vgl. Graumann/Linderhaus/Grundei, 2009, S. 492ff; RMA, 2019, S. 52ff und ICV, 2021, S. 9ff.

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