Die Sicherungsabtretung erfolgt dadurch, dass der Schuldner eine ihm gegen einen Dritten zustehende Forderung an den Gläubiger abtritt.[1]
Der Dritte weiß erst einmal nichts von der Sicherungsabtretung. Erst wenn der Sicherungsfall eintritt, erfährt der Dritte, dass sein Gläubiger die ihm gegenüber bestehende Forderung als Sicherheit an einen anderen abgetreten hat. Dann muss der Dritte an den Abtretungsempfänger leisten.
Durch die Vereinbarung einer Globalzession werden sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen eines Unternehmers, die ihm gegen die eigenen Schuldner (Kunden) zustehen, bereits zum Zeitpunkt der Entstehung als Sicherheit an einen Gläubiger des Unternehmers abgetreten.[2]
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