Welche Wahl am günstigsten ist, also zum höchsten Nettolohn führt, richtet sich ausschließlich nach der Höhe des Arbeitslohns, den die beiden Ehegatten im jeweiligen Kalenderjahr zusammen beziehen.

 
Wichtig

Formel für die Wahl der günstigsten Steuerklassenkombination

Die folgende Faustregel bietet die Möglichkeit einer überschlägigen Berechnung: Der Steuerklassenkombination III/V ist aus steuerlicher Sicht der Vorzug gegenüber der Steuerklassenwahl IV/IV zu geben, wenn auf den weniger gut verdienenden Ehegatten weniger als 40 % der Gesamtbezüge entfallen, der Besserverdienende also mehr als 60 % des gesamten Bruttoarbeitslohns verdient.[1]

[1]

Zum Verfahren der Steuerklassenänderung s. Abschnitt 3.

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