Auftrag

Hiermit erteile ich/erteilen wir

Mandant

(Name, Straße, Ort)

der Steuerkanzlei

(Name. Straße, Ort)

den Auftrag zur

    ja nein Bemerkung
1. erstmaligen Einrichtung der Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten (§ 34 Abs. 1 StBVV) Die Gebühr bewegt sich zwischen 5 EUR bis max. 18 EUR je Arbeitnehmer.
2. Führung der Lohnkonten und Anfertigen der Lohnabrechnung (§ 34 Abs. 2 StBVV). Die Gebühr bewegt sich zwischen 5 EUR bis max. 28 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.
3. Führung der Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Buchungsunterlagen (§ 34 Abs. 3 StBVV). Die Gebühr bewegt sich zwischen 2 EUR bis max. 9 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.
4. Führung der Lohnkonten und Anfertigen der Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit bei dem Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters (§ 34 Abs. 4 StBVV). Die Gebühr bewegt sich zwischen 1 EUR bis max. 4 EUR je Arbeitnehmer.
5. Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten (Anmeldung und Abmeldung von Mitarbeitern bei Sozialversicherungsträgern, Meldungen für die Schwerbehindertenabgabe, Pauschalierung von Lohnsteuer, Anfertigung von Überweisungsträgern, Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, Bearbeitung von Lohnpfändungen, nachträgliche Meldungen im Zusammenhang mit Lohnsteuerprüfungen etc.) im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug und der Lohnbuchführung (§ 34 Abs. 5 StBVV). Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Zeitgebühr nach § 13 StBVV. Sie beträgt 30 bis 75 EUR je angefangene halbe Stunde.

Mit den Gebühren in den Ziffern 2 bis 4 der vorgenannten Positionen sind die Gebühren für die Lohnsteueranmeldung (§ 24 Abs. 1 Nr. 15 StBVV) abgegolten (§ 34 Abs. 6 StBVV).

Im Übrigen gelten die Regelungen der StBVV

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Ort, Datum

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Unterschrift des Auftraggebers

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