Unternehmen wie die Adolf Würth GmbH & Co. KG, die von dem LkSG betroffen sind, können bei ihren unmittelbaren Lieferanten vertragliche Zusicherungen zur Prävention einholen. Diese Zusicherungen sollen sicherstellen, dass die Zulieferer die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen ihrer Kunden erfüllen und diese Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette angemessen berücksichtigen. Dies führt allerdings dazu, dass eine Vielzahl an Supplier Code of Conducts intensiv geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen und der Erwartungshaltung entsprechen. Die Bewältigung dieser Flut an Supplier Code of Conducts stellt insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Die Unternehmen müssen die erhaltenen Supplier Code of Conducts sorgfältig durchgehen, um sicherzustellen, dass sie keine Verpflichtungen eingehen, die sie nicht erfüllen können. Dies erfordert einen erheblichen Aufwand und Ressourcen und kann ebenso vereinzelt dazu führen, dass Lieferanten den Supplier Code of Conduct ablehnen.

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