Das Lieferkettengesetz erfordert ab Januar 2023 einen Paradigmenwechsel im Management der Lieferketten in komplexen Wertschöpfungsnetzwerken. Das Aufgabenspektrum des Einkaufs wird sich durch die zusätzlichen Anforderungen an das Risikomanagement sowie umfangreichere Berichtspflichten erweitern. Der Einkauf wird in seiner Schnittstellenfunktion noch stärker gefordert und muss, ausgestattet mit den entsprechenden Informationen, mehr Einfluss auf die gesamte Lieferkette nehmen. Das Einkaufscontrolling kann hier insbesondere vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Maßnahmen der geplanten EU-Richtlinie für nachhaltiges und gerechtes Wirtschaften eine Schlüsselrolle im eigenen Unternehmen einnehmen. Es erhebt die dafür notwendigen Steuerungsgrößen und unterstützt den strategischen Einkauf bei der Entwicklung von Risikopräventions- und Abhilfemaßnahmen sowie deren Sicherung durch kontinuierliche Kontrollen.[1] Gleichzeitig muss das Einkaufscontrolling die Erfolgsmessung der definierten Risikomanagementaktivitäten und der abgeleiteten Maßnahmen verfolgen.[2] Erkennt das Einkaufscontrolling die Möglichkeiten, welche durch die erweiterten Sorgfaltspflichten für den Einkauf entstehen, kann es nicht nur seine Position innerhalb der Einkaufsorganisation stärken, sondern sich und damit den Einkauf auch nachhaltig als wertvollen Business Partner im eigenen Unternehmen positionieren.

[1] Vgl. Bundesverband für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V., Stellungnahme vom 09.02.2022
[2] Vgl. Theuermann, Christian (2016): Risikomanagement in der Beschaffung, S. 35.

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