Unternehmen müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten vorlegen und ihn online veröffentlichen. Beides hat spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres, auf das sich der Bericht bezieht, zu erfolgen.

Der Bericht muss nachvollziehbar Auskunft darüber geben,

  • ob und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken das Unternehmen identifiziert hat,
  • was das Unternehmen zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten unternommen hat,
  • wie das Unternehmen die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet,
  • welche Schlussfolgerungen es aus der Bewertung für zukünftige Maßnahmen zieht.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind dabei gebührend zu wahren.

Alle Informationen zu der Frage, wie der Bericht beim BAFA einzureichen und in welcher Form er auf der Internetseite des Unternehmens zu veröffentlichen ist, erhalten Sie hier.

Informationen zur Berichtspflicht in verbundenen Unternehmen enthält die Antwort auf die Frage IV. 7.

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