Für die Prüfung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG sind gewisse Angaben erforderlich. Diese sind vom Steuerpflichtigen nach einem einheitlichen Vordruck[1] an das örtlich zuständige Finanzamt zu übersenden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben hat der Steuerpflichtige mit seiner Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) zu bestätigen. Die Angaben sind spätestens auf Anforderung des Finanzamts vom Steuerpflichtigen vorzulegen.

[1] Anhang zu BMF, Schreiben v. 7.7.2020, IV C 3 – 2197/19/ 10009:008 2020/0578401, BStBl 2020 I S. 623.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge