Für die Prüfung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG sind gewisse Angaben erforderlich. Diese sind vom Steuerpflichtigen nach einem einheitlichen Vordruck[1] an das örtlich zuständige Finanzamt zu übersenden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben hat der Steuerpflichtige mit seiner Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) zu bestätigen. Die Angaben sind spätestens auf Anforderung des Finanzamts vom Steuerpflichtigen vorzulegen.
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