Zeile 84

Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60.

Zeile 85

Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61.

Zeile 86

Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51.

Zeile 87

Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52.

Zeile 88

In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtschaftsjahren zuzuordnen ist (Zeilen 64, 72 und 80). Damit wird sichergestellt, dass die Verwendungsreihenfolge bei der Nutzung des EBITDA-Vortrags eingehalten wird. Der Betrag darf aber den Betrag des EBITDA-Vortrags zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (Zeile 85) abzüglich des untergegangenen EBITDA-Vortrags (Zeilen 86 und 87) nicht übersteigen.

Zeile 89

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.

Zeile 90

In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird.

Dieser Betrag ergibt sich, ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN abzüglich der Minderung, die auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr (Zeilen 66, 74 und 82) entfällt. Durch diese Regelung wird die Verwendungsreihenfolge nach den Wirtschaftsjahren sichergestellt. Er kann den Betrag lt. Zeile 89 nicht übersteigen, da nur maximal der in dem Wirtschaftsjahr vorhandene EBITDA-Vortrag wegfallen kann.

Zeile 91

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im VZ 2023 in Zeile 85 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge