Zeile 76

Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60.

Zeile 77

Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61.

Zeile 78

Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51.

Zeile 79

Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52.

Zeile 80

In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtschaftsjahren zuzuordnen ist (Zeilen 64 und 72). Damit wird sichergestellt, dass die Verwendungsreihenfolge bei der Nutzung des EBITDA-Vortrags eingehalten wird. Der Betrag darf aber den Betrag des EBITDA-Vortrags zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (Zeile 77) abzüglich des untergegangenen EBITDA-Vortrags (Zeilen 78 und 79) nicht übersteigen.

Zeile 81

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.

Zeile 82

In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird.

Dieser Betrag ergibt sich ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN abzüglich der Minderung, die auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr (Zeilen 66 und 74) entfällt. Durch diese Regelung wird die Verwendungsreihenfolge nach den Wirtschaftsjahren sichergestellt. Er kann den Betrag lt. Zeile 81 nicht übersteigen, da nur maximal der in dem Wirtschaftsjahr vorhandene EBITDA-Vortrag wegfallen kann.

Zeile 83

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im VZ 2023 in Zeile 77 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.

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