Zeile 9

In dieser Zeile sind die Gesamteinnahmen der Körperschaft (Spenden, Beiträge, Zuschüsse, Einnahmen aus Vermögensverwaltung, Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung, Umsatzsteuer) des Jahres 2023 einzutragen. Übersteigen die Gesamteinnahmen 45.000 EUR nicht, kann nach § 64 Abs. 3 AO keine Steuerpflicht entstanden sein, auch wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird. Ob dies der Fall ist, wird in Zeile 10 anhand der Eintragung von Schlüsselzahlen abgefragt.

Zeile 9a

In dieser Zeile sind die den Angaben der Zeile 9 entsprechenden Angaben für das Jahr 2022 zu machen.[1]

Zeile 9b

In dieser Zeile sind die den Angaben der Zeile 9 entsprechenden Angaben für das Jahr 2021 zu machen.[2]

[1] Vgl. Erläuterungen zu Zeile 9.
[2] Vgl. Erläuterungen zu Zeile 9.

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