Zeile 38
In Zeile 38 haben Körperschaften, die Krankenhäuser betreiben, zu bestätigen, dass die Voraussetzungen nach § 67 AO für das Vorliegen der Eigenschaft als Zweckbetrieb erfüllt sind. Nähere Erläuterungen dazu, wann der Betrieb eines Krankenhauses ein Zweckbetrieb ist, sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 215, enthalten.
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