In diese Zeile sind die der Eintragung in Zeile 27 entsprechenden Zinserträge der Organgesellschaft einzutragen und in Zeile 31 der Anlage OT zu übertragen. Von dort gehen sie in Zeile 15 der Anlage Zinsschranke des Organträgers ein.

Zum Begriff der Zinserträge § 4h Abs. 3 Satz 3 EStG; Frotscher, G., in Frotscher/Geurts, EStG § 4h EStG Rz. 141 ff.

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