Die meisten Leasingverträge werden im Zusammenhang mit der Beschaffung von Firmenwagen abgeschlossen. Wird ein Leasingvertrag über ein Firmenfahrzeug beendet, indem das Fahrzeug ohne weitere Zahlungen zurückgegeben wird, ergeben sich i. d. R. keine steuerlichen Probleme. Wenn jedoch bei der Beendigung des Leasingvertrags Zahlungen zu leisten sind, muss zumindest für Zwecke der Umsatzsteuer beurteilt werden, welchen Charakter diese Zahlungen haben. Diese Information ist Verwaltungsanweisungen zu entnehmen.[1] Bei den Zahlungen, die zu leisten sind, kann es sich um

  • nicht steuerbaren Schadensersatz,
  • zusätzliches Nutzungsentgelt oder
  • Minderung des Nutzungsentgelts handeln.
[1] BMF, Schreiben v. 6.2.2014, IV D 2-S 7100/07/10007, BStBl 2014 I, S. 267 und OFD Karlsruhe, Verfügung v. 19.2.2015, S 7100, Karte 1.

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