Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Vertragsauflösung
- Schadensersatzzahlungen
- Leasingzahlungen/Minderung
1 So kontieren Sie richtig!
| Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
| Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
| Mietleasing Kfz |
4570 |
6560 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| Mietleasing, Schadensersatz |
4571 |
6561 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Am Ende eines Leasingvertrags über ein Firmenfahrzeug fallen vertraglich festgelegte Zahlungen an, wenn die Beendigung vorzeitig erfolgt oder das Fahrzeug in einem nicht vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wird. Bei den Zahlungen, die zu leisten sind, kann es sich entweder um nicht steuerbaren Schadensersatz oder um zusätzliches Nutzungsentgelt oder um die Minderung des Nutzungsentgelts handeln. Der Unternehmer bucht seine Zahlungen auf das Konto "Mietleasing Kfz" 4570 (SKR 03) bzw. 6560 (SKR 04).
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Totalschaden bei Leasingfahrzeug
Herr Huber hat mit seinem geleasten Firmenwagen einen Totalschaden erlitten. Seine Versicherung deckt die Schäden bzw. die Wertminderung ab, die am Fahrzeug entstanden sind. Allerdings muss er eine Entschädigung dafür zahlen, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. D. h., er zahlt an die Leasinggesellschaft zusätzlich als Ersatz für künftige Leasingraten einen Betrag von 1.500 EUR, der als echter Schadensersatz anzusehen ist und daher nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da es sich um eine Schadensersatzzahlung handelt, ist es zweckmäßig und sinnvoll, dafür ein neues Konto individuell anzulegen, z. B. das Konto 4571 (SKR 03) bzw. 6561 (SKR 04). Das Konto könnte z. B. mit "Mietleasing, Schadensersatz" beschriftet werden.
| Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
| 4571/6561 |
Mietleasing, Schadensersatz |
1.500 |
1200/1800 |
Bank |
1.500 |
3 Zahlungen bei Beendigung eines Leasingvertrags
Die meisten Leasin...