Herr Huber hat mit seinem geleasten Firmenwagen einen Totalschaden erlitten. Seine Versicherung deckt die Schäden bzw. die Wertminderung ab, die am Fahrzeug entstanden sind. Allerdings muss er eine Entschädigung dafür zahlen, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. D. h., er zahlt an die Leasinggesellschaft zusätzlich als Ersatz für künftige Leasingraten einen Betrag von 1.500 EUR, der als echter Schadensersatz anzusehen ist und daher nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da es sich um eine Schadensersatzzahlung handelt, ist es zweckmäßig und sinnvoll, dafür ein neues Konto individuell anzulegen, z. B. das Konto 4571 (SKR 03) bzw. 6561 (SKR 04). Das Konto könnte z. B. mit "Mietleasing, Schadensersatz" beschriftet werden.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4571/6561 Mietleasing, Schadensersatz 1.500 1200/1800 Bank 1.500

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