Rz. 36

 
Leasing-
Vertragstyp
Zurechnungs-Kriterien zuzurechnen
(zu bilanzieren)
beim
Leasing-Vertrag ohne Optionen 1. Grundmietzeit weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (bgN) L-Nehmer
2. Grundmietzeit mehr als 90 % der bgN L-Nehmer
3. Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der bgN L-Geber
Leasing-Vertrag mit Kaufoption 1. wie oben 1. L-Nehmer
2. wie oben 2. L-Nehmer
3. Grundmietzeit mindestens 40 % und höchstens 90 % der bgN  
  a) Kaufpreis niedriger als L-Nehmer
  b) Kaufpreis mindestens so hoch wie der lineare Restbuchwert oder niedrigerer gemeine Wert im Zeitpunkt der Veräußerung L-Geber
Leasing-Vertrag mit Mietverlängerungsoption und Leasing-Vertrag mit automatischer Verlängerung 1. wie oben 1. L-Nehmer
2. wie oben 2. L-Nehmer
3. Grundmietzeit mindestens 40 % und höchstens 90 % der bgN L-Nehmer
  a) Anschlussmiete niedriger als  
  b) Anschlussmiete mindestens so hoch wie der Wertverzehr im Verlängerungszeitraum auf der Basis des linearen Restbuchwertes oder des niedrigeren gemeinen Wertes L-Geber
Spezial-Leasing-Vertrag Spezieller Zuschnitt des Leasinggegenstandes auf Leasingnehmer schließt anderweitige Verwendung aus L-Nehmer

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