Sonderzahlungen des Leasingnehmers zu Beginn des Leasingverhältnisses sind Auszahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit (Zeitraum des Leasingvertrags) nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Eine Sonderzahlung wird geleistet, um die laufenden (linearen) Leasingzahlungen während der Grundmietzeit zu reduzieren. Daher ist für geleistete Sonderzahlungen ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird über die Grundmietzeit aufgelöst. Die Auflösung erfolgt linear, da auch die Leasingraten in periodisch gleicher Höhe über die Grundmietzeit zu leisten (bzw. verteilt) sind.
Buchung eines Vollamortisationsvertrags mit Sonderzahlung und wirtschaftlichem Eigentum beim Leasinggeber
Es gelten die Ausgangsdaten des vorherigen Beispiels mit folgenden Änderungen:
Unternehmer Huber möchte die jährlich zu zahlenden Leasingraten reduzieren und vereinbart mit dem Leasingunternehmen daher eine Sonderzahlung i. H. v. 50.000 EUR, die zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen ist. Dafür zahlt er jährlich nachschüssig eine Leasingrate von 40.000 EUR (anstatt 50.000 EUR wie im vorherigen Beispiel).
Alle übrigen Konditionen bleiben unverändert:
- Beginn des Leasingvertrags: 1.1.01
- Unkündbare Grundmietzeit: 5 Jahre
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 6 Jahre
- Anschaffungskosten: 210.000 EUR
Konsequenz:
Auch bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Vollamortisationsleasingvertrag. Das wirtschaftliche Eigentum liegt auch in diesem Fall beim Leasinggeber.
Dementsprechend sind die Leasingraten bei Herrn Huber als laufender Leasingaufwand auf dem Konto Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen (SKR03: 4810; SKR04: 6498) zu verbuchen.
Vorschlag für die Buchung der Leasingraten jeweils zum Ende der Jahre 01-05:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4810/6498 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | 40.000 | 1200/1800 | Bank | 47.600 |
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 7.600 |
Die Sonderzahlung wird zu Beginn des Geschäftsjahrs 01 gezahlt, ist aber wirtschaftlich der gesamten Grundmietzeit zuzuordnen. Entsprechend der linearen Verteilung der Leasingraten über die Grundmietzeit verteilt Unternehmer Huber auch die Aufwandswirksamkeit der Sonderzahlung gleichförmig auf die Grundmietzeit. Dazu bildet er einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zum Zeitpunkt der Zahlung zu Beginn der Grundmietzeit und löst diesen linear über die Grundmietzeit auf.
Die Umsatzsteuer auf die Sonderzahlung stellt der Leasinggeber aufgrund § 13 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a Satz 4 UStG zum Zahlungszeitpunkt in voller Höhe in Rechnung. Herr Huber bucht die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer.
Buchungsvorschlag zur Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens zu Beginn der Grundmietzeit:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0980/1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 50.000 | 1200/1800 | Bank | 59.500 |
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 9.500 |
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird gleichmäßig über die Grundmietzeit i. H. v. 10.000 EUR (= 50.000 EUR / 5 Jahre) jeweils zum 31.12. der Geschäftsjahre 01–05 aufgelöst.
Vorschlag für die Buchung der Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens jeweils zum Ende der Geschäftsjahre 01–05:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4810/6498 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | 10.000 | 0980/1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 10.000 |
Im Zusammenhang mit der Nutzung des Leasinggegenstands anfallende Nebenkosten sind als Aufwand zu erfassen. Eine Aktivierung als Herstellungskosten ist nur dann vorzunehmen, wenn ein Vermögensgegenstand geschaffen wurde bzw. eine Aktivierung vorzunehmen wäre, wenn dem Leasingnehmer der Leasinggegenstand zuzurechnen wäre.[1] Hierzu gehören z. B. Transport und Montagekosten – auch wenn diese vom Leasinggeber in Rechnung gestellt werden – oder Aufwendungen für die Herstellung eines Fundaments für eine geleaste Maschine. In diesem Fall erfolgt eine Aktivierung und Abschreibung über die Grundmietzeit.
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